Heute, am 9. Oktober 2025, berät der Bundestag in erster Lesung über das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz – die nationale Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Reform ist Teil einer EU-weiten Neuausrichtung der Asylpolitik, die ab Sommer 2026 verbindlich gelten soll.
Kernthemen des GEAS
Das GEAS verfolgt das Ziel, Migration europaweit besser zu steuern und zu ordnen. Es basiert auf einer Balance zwischen Verantwortung und Solidarität und umfasst:
- Grenzverfahren: Schnellere Asylentscheidungen direkt an EU-Außengrenzen (z. B. Flughäfen, Seehäfen)
- Rückkehrgrenzverfahren: Für abgelehnte Asylbewerber, mit Rückführung innerhalb von 12 Wochen
- Screening-Verfahren: Identitätsprüfung, Gesundheits- und Sicherheitschecks, biometrische Erfassung
- EURODAC-Datenbank: Ausbau zur umfassenden Migrationsdatenbank mit biometrischen und Identitätsdaten
- Vermeidung von Sekundärmigration: Schutz vor irregulärer Weiterwanderung innerhalb der EU
Verschärfungen im deutschen GEAS-Anpassungsgesetz
Die Bundesregierung geht laut Amnesty International über die EU-Vorgaben hinaus und plant folgende Maßnahmen:
- Umfassende Grenzverfahren mit stark eingeschränktem Zugang zu regulären Asylverfahren
- Verschärfte Haftregelungen, auch für besonders schutzbedürftige Gruppen
- Haftähnliche Unterbringung von Kindern unter bestimmten Voraussetzungen
- Geschlossene Zentren für Sekundärmigration, die Bewegungsfreiheit stark einschränken
- Leistungskürzungen für Geflüchtete in bestimmten Verfahrensphasen
Amnesty kritisiert diese Punkte als menschenrechtswidrig und fordert eine maßvolle Umsetzung im Rahmen der EU-Spielräume.
Was soll verschärft werden?
1. Grenzverfahren & Rückkehrgrenzverfahren
- Asylgrenzverfahren: Schutzsuchende, die über EU-Außengrenzen (z. B. Flughäfen) einreisen, sollen künftig direkt dort ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen.
- Rückkehrgrenzverfahren: Wird kein Schutzstatus gewährt, folgt ein verkürztes Rückführungsverfahren innerhalb von 12 Wochen, ohne Zugang zu regulären Rechtsmitteln.
2. Screening & EURODAC-Ausbau
- Screening: Innerhalb weniger Tage erfolgt eine umfassende Prüfung – Identität, Gesundheitszustand, Sicherheitsrisiken.
- EURODAC: Die Datenbank wird zur Migrationsdatenbank ausgebaut – künftig mit biometrischen Daten, Identitätsnachweisen und Reisedokumenten.
3. Haftregelungen & geschlossene Einrichtungen
- Haft für Schutzsuchende: Fast alle sollen künftig inhaftiert oder unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden können – auch Kinder, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Zentren für Sekundärmigration: Wer innerhalb der EU weiterreist, soll in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden – mit stark eingeschränkter Bewegungsfreiheit.
4. Leistungskürzungen
- In bestimmten Verfahrensphasen sollen Sozialleistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden – etwa bei verweigerter Mitwirkung oder im Rückkehrverfahren.
5. Übererfüllung der EU-Vorgaben Übererfüllung der EU-Vorgaben
- Deutschland geht laut Amnesty International über die EU-Vorgaben hinaus – etwa bei Haftregelungen, Leistungskürzungen und der Ausweitung geschlossener Verfahren.
Auswirkungen auf die Kommunalpolitik
Was wären mögliche Auswirkungen auf kommunaler Ebene, wenn die Verschärfung von GEAS abgestimmt würde;
1. Neue Unterbringungsformen & geschlossene Einrichtungen
– Sonderaufnahmezentren für Sekundärmigration (§44 Abs. 1a AsylG-E): Kommunen müssen sich auf neue, teils geschlossene Einrichtungen einstellen – mit längerer Wohnverpflichtung (24 Monate für Einzelpersonen, 12 Monate für Familien).
– Haftähnliche Bedingungen: Auch Kinder können unter bestimmten Umständen betroffen sein – das stellt hohe Anforderungen an Infrastruktur, Betreuung und rechtliche Kontrolle.
➡️ Für Steinfurt bedeutet das: mögliche Zuweisung neuer Unterbringungskapazitäten, erhöhte Belastung für Sozialdienste und Ehrenamt.
2. Verfahrensdruck & Verwaltungsaufwand
– Screening & EURODAC: Kommunen müssen umfassende Identitätsprüfungen und biometrische Erfassungen unterstützen.
– Schnellverfahren: Erhöhter Druck auf Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte, da Fristen stark verkürzt sind.
➡️ Steinfurt muss sich auf mehr Personalbedarf, technische Ausstattung und Schulungen einstellen – besonders bei Datenschutz und Verfahrenssicherheit.
3. Leistungskürzungen & soziale Spannungen
– Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz: Weniger finanzielle Unterstützung in bestimmten Phasen, z. B. bei verweigerter Mitwirkung oder im Rückkehrverfahren.
– Folge: Potenziell mehr Konflikte, höhere Belastung für kommunale Sozialarbeit und zivilgesellschaftliche Initiativen.
➡️ Hier sind transparente Kommunikation und präventive Sozialarbeit entscheidend – auch für das Ehrenamt.
4. Frühzeitige Umsetzung vor EU-Frist
– Die Bundesregierung will die Maßnahmen vor Inkrafttreten der EU-Verordnungen (Sommer 2026) umsetzen.
– Länder wie Niedersachsen und Baden-Württemberg planen bereits konkrete Einrichtungen.
➡️ Steinfurt könnte frühzeitig betroffen sein – strategische Vorbereitung und Austausch mit Landesbehörden sind jetzt wichtig.