Die elektronische Patientenakte – ein kleines FAQ

1 Oktober, 2025

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie soll medizinische Informationen sicher bündeln und den Austausch zwischen Patient:innen, Ärzt:innen und anderen Gesundheitsdienstleistern erleichtern. Doch viele Menschen stellen sich Fragen: Was genau ist die ePA? Wie funktioniert sie? Und was bedeutet das für meine Daten?

In diesem FAQ klären wir die wichtigsten Punkte rund um die ePA – verständlich, praxisnah und mit Blick auf Datenschutz und Nutzen.

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die ePA ist ein digitales Dokumentenarchiv, das medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen, Medikationspläne und Impfungen speichert. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt und kann über eine App oder Webportal genutzt werden.

Wer kann auf meine ePA zugreifen?

Zugriffsberechtigt sind nur Personen oder Institutionen, denen du aktiv die Erlaubnis gibst – z. B. Hausärzt:innen, Fachärzt:innen oder Apotheken. Du entscheidest, wer was sehen darf und wie lange. Ab 2025 soll die ePA standardmäßig für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden – mit Opt-out-Möglichkeit.

Welche Vorteile bietet die ePA?

  • Bessere Versorgung: Ärzt:innen sehen relevante Vorbefunde und vermeiden doppelte Untersuchungen.
  • Mehr Transparenz: Du hast jederzeit Einblick in deine Gesundheitsdaten.
  • Schnellerer Austausch: Dokumente können direkt digital übermittelt werden.
  • Notfallhilfe: Im Ernstfall sind wichtige Infos sofort verfügbar.

Wie sicher sind meine Daten?

Die ePA unterliegt strengen Datenschutzvorgaben nach DSGVO und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz. Daten werden verschlüsselt gespeichert und übertragen. Du kannst jederzeit einsehen, wer auf deine Akte zugegriffen hat.

Muss ich die ePA nutzen?

Nein. Die Nutzung ist freiwillig. Du kannst die ePA aktiv ablehnen (Opt-out) oder später wieder aktivieren. Auch innerhalb der ePA kannst du entscheiden, welche Dokumente gespeichert oder gelöscht werden.

Was ist mit privaten Krankenkassen?

Private Versicherte haben bislang keinen flächendeckenden Zugang zur ePA. Einige Anbieter entwickeln eigene Lösungen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben anlehnen.

Wie richte ich meine ePA ein?

  • Lade die App deiner Krankenkasse herunter (z. B. TK-App, AOK Mein Leben)
  • Identifiziere dich per eID oder PostIdent
  • Aktiviere die ePA und verwalte deine Freigaben

Was passiert mit alten Papierakten?

Die ePA ersetzt keine bestehenden Papierakten, sondern ergänzt sie. Du kannst relevante Dokumente einscannen und hochladen – oder deine Ärzt:innen bitten, dies zu tun.

Was bringt die Zukunft?

Die ePA soll künftig auch Daten aus Wearables, Laborwerten und digitalen Gesundheitsanwendungen integrieren. Ziel ist eine vernetzte, patientenzentrierte Versorgung mit mehr Eigenverantwortung und Effizienz.

Ab wann ist die ePA für Ärzt:innen Pflicht?

Seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Arztpraxen, Kliniken und Apotheken verpflichtet, medizinisch relevante Daten wie Befunde, Diagnosen und Medikationspläne in die ePA einzutragen. Für Patient:innen bleibt die Nutzung freiwillig – mit Opt-out-Möglichkeit.

Was passiert, wenn ich die ePA ablehne?

Du kannst der ePA jederzeit widersprechen. Dann wird sie deaktiviert und nicht weiter befüllt. Der Widerspruch ist über die App deiner Krankenkasse, ein Online-Formular oder persönlich möglich.

Welche Dokumente können gespeichert werden?

Neben klassischen Befunden auch:

  • Impfausweis
  • Mutterpass
  • Zahnbonusheft
  • Untersuchungsheft für Kinder
    Diese Dokumente können digital archiviert und jederzeit abgerufen werden.

Gibt es Unterschiede für Kinder?

Ja. Für Kinder unter 15 Jahren gelten besondere Schutzregeln. Wenn die Befüllung der ePA das Kindeswohl gefährden könnte, dürfen Ärzt:innen davon absehen – dies muss dokumentiert werden.

Was passiert bei Nichtnutzung durch Praxen?

Praxen, die der Pflicht zur ePA-Befüllung nicht nachkommen, müssen mit Honorarkürzungen rechnen – bis zu 2,5 % je nach Fachrichtung. Kliniken haben bis April 2026 Zeit, ihre IT-Strukturen anzupassen.

Wie lange bleiben Daten in der ePA?

Abrechnungsdaten können bis zu zehn Jahre rückwirkend eingestellt werden. Das kann sensible Diagnosen betreffen – Datenschützer fordern hier mehr Kontrolle für Versicherte.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es?

Die Praxis muss an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein. Ohne TI-Anbindung ist die Nutzung der ePA nicht möglich. Einige Praxen verweigern den Anschluss und nehmen Kürzungen in Kauf.

Was ist mit hochauflösenden Bildern?

Aktuell können nur PDF-Dokumente verarbeitet werden. Hochauflösende CT-, MRT- oder Röntgenbilder sind noch nicht kompatibel – diese Funktion soll später ergänzt werden.

Fazit

Die elektronische Patientenakte ist ein Meilenstein für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie bietet Chancen für bessere Versorgung, mehr Transparenz und Eigenverantwortung – bei gleichzeitig hohem Datenschutz. Wer sich informiert und bewusst entscheidet, kann von der ePA profitieren.


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