Am 9. Januar 2026 hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag des nordrhein-westfälischen Landesverbands des BUND gegen die geplanten Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus abgewiesen. Damit dürfen 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Material quer durch Nordrhein-Westfalen transportiert werden – trotz massiver Sicherheitsbedenken und juristischer Einwände.
Der Hintergrund: Ein ungelöstes Atommüllproblem
Seit der Schließung des Forschungsreaktors Jülich 1988 lagern dort rund 300.000 abgebrannte Brennelemente. Die Genehmigung für das Zwischenlager ist bereits 2013 ausgelaufen. Eine Räumungsanordnung besteht seit 2014, wurde jedoch aufgrund technischer und rechtlicher Hürden nie umgesetzt.
Nun sollen die Castoren per Lkw ins rund 170 Kilometer entfernte Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hatte die Transportgenehmigung im August 2025 erteilt – befristet bis 2027.
Die Klage des BUND: Formell gescheitert, inhaltlich ignoriert?
Der BUND wollte mit seinem Eilantrag die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Transportgenehmigung wiederherstellen. Doch das Gericht wies den Antrag aus formellen Gründen ab: Der Verband sei nicht antragsbefugt, da es sich beim Transport nicht um ein „anlagebezogenes Vorhaben“ handle.
Doch auch inhaltlich fand das Gericht keine ausreichenden Gründe, um die Transporte zu stoppen. Die Risikobewertung liege in der Verantwortung der Sicherheitsbehörden, und die Genehmigung basiere auf dem Stand von Wissenschaft und Technik. Die Interessenabwägung fiel zugunsten der Transporte aus – angesichts des öffentlichen Interesses an einer „zeitnahen Verbringung“.
Sicherheitsbedenken bleiben bestehen
Der BUND kritisiert, dass die Transporte über marode Brücken, durch dicht besiedelte Gebiete und entlang sensibler Infrastrukturen führen. Szenarien wie unfallbedingte Brände oder Drohnenangriffe seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zudem bringe die Verlagerung nach Ahaus keinen Sicherheitsgewinn – sie verschiebe das Problem lediglich.
Auch in Ahaus regt sich Widerstand. Die dortige Bevölkerung fühlt sich übergangen und fürchtet eine dauerhafte Lagerung des Atommülls. Die Debatte um die Endlagerfrage bleibt ungelöst – und mit jeder Zwischenlösung wächst das Misstrauen.
Ein Urteil mit Signalwirkung?
Das Urteil ist ein Rückschlag für Umweltverbände – nicht nur inhaltlich, sondern auch juristisch. Wenn Transporte von hochradioaktivem Material nicht als „naturverändernde Maßnahme“ gelten, stellt sich die Frage, wie weitreichend das Verbandsklagerecht tatsächlich ist. Kritiker sehen darin eine Aushöhlung demokratischer Beteiligungsrechte.
Zugleich zeigt der Fall, wie sehr Deutschland noch immer mit den Altlasten seiner Atompolitik ringt. Während der Atomausstieg politisch längst beschlossen ist, bleibt die Entsorgungsfrage ungelöst – und wird zunehmend zur sicherheitspolitischen Herausforderung.
Fazit
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin mag juristisch korrekt sein – politisch und gesellschaftlich ist sie hoch umstritten. Der Transport von Atommüll durch dicht besiedelte Regionen ohne breite gesellschaftliche Akzeptanz ist ein riskantes Unterfangen. Der BUND prüft nun eine Beschwerde in der nächsten Instanz. Doch selbst wenn diese scheitert, bleibt die Frage: Wie sicher ist ein System, das auf Verschiebung statt Lösung setzt?