Wahlkampf und Vandalismus: Was passiert, wenn Wahlplakate abgerissen werden?

8 September, 2025

Der Wahlkampf ist in vollem Gange. Straßen, Plätze und Laternen sind wieder gesäumt von bunten Wahlplakaten, die die Gesichter und Slogans der Parteien zeigen. Doch mit dem politischen Wettbewerb kommt auch die Konfrontation – nicht nur in Talkshows und sozialen Medien, sondern auch auf der Straße. Immer häufiger werden Wahlplakate abgerissen, beschmiert oder anderweitig beschädigt. Was viele als Ausdruck von Frust oder politischer Meinung sehen, kann jedoch ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Politischer Protest oder Straftat?

Das Abreißen von Wahlplakaten wird oft als symbolischer Akt verstanden – ein Zeichen gegen eine bestimmte Partei oder deren Inhalte. Doch juristisch betrachtet ist das kein Kavaliersdelikt. Wahlplakate sind Eigentum der jeweiligen Partei oder Kandidat*innen und unterliegen dem Schutz des Strafgesetzbuches. Wer ein Plakat beschädigt oder zerstört, begeht eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sein.

Besonders heikel wird es, wenn verfassungsfeindliche Symbole wie Hakenkreuze auf die Plakate gemalt werden. In solchen Fällen kann die Strafe auf bis zu drei Jahre Freiheitsentzug steigen. Auch das bloße Abhängen oder Umdrehen eines Plakats kann je nach Kontext als strafbar gelten, wenn die Substanz oder Funktion des Plakats beeinträchtigt wird. Meinungsfreiheit hat Grenzen

Meinungsfreiheit hat Grenzen

Viele Täter berufen sich auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Doch dieses Grundrecht endet dort, wo fremdes Eigentum verletzt wird. Die Meinungsfreiheit schützt das Äußern von Kritik, nicht das Zerstören von Materialien, die anderen gehören. Wer mit einem Plakat nicht einverstanden ist, kann sich öffentlich äußern, Gegendemonstrationen organisieren oder sich politisch engagieren – aber nicht zur Selbstjustiz greifen.

Strafverfolgung und Beweislage

Die Strafverfolgung gestaltet sich oft schwierig. Täter werden selten auf frischer Tat ertappt, und Überwachungskameras sind nicht überall vorhanden. Dennoch nehmen Parteien und Behörden solche Vorfälle ernst. Anzeigen werden gestellt, und bei Wiederholungstätern kann es zu empfindlichen Strafen kommen. Auch zivilrechtlich können Parteien Schadensersatz fordern – etwa für den Druck neuer Plakate oder den Aufwand der Neuinstallation. Verantwortung und Respekt im Wahlkampf

Verantwortung und Respekt im Wahlkampf

Der Wahlkampf lebt von der Auseinandersetzung, aber auch vom gegenseitigen Respekt. Plakate sind ein legitimes Mittel der politischen Kommunikation. Sie sollen informieren, mobilisieren und zur Diskussion anregen. Wer sie zerstört, greift nicht nur eine Partei an, sondern auch die demokratische Kultur.

Gerade in Zeiten zunehmender Polarisierung ist es wichtig, dass der öffentliche Raum nicht zum Schauplatz von Vandalismus wird. Kritik ist erlaubt – Zerstörung nicht. Wer sich engagieren will, sollte dies auf konstruktive Weise tun: durch Gespräche, Wahlteilnahme oder eigene politische Arbeit.

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