US-Angriff auf iranische Atomanlagen: Völkerrechtlich legitim oder klarer Bruch internationalen Rechts?

23 Juni, 2025

Am heutigen Sonntag erschütterte eine Nachricht die internationale Gemeinschaft: Die Vereinigten Staaten haben in den frühen Morgenstunden gezielte Luftangriffe auf drei iranische Atomanlagen in Fordo, Natans und Isfahan durchgeführt. Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten – von scharfer Kritik europäischer Politiker bis hin zu besorgten Stellungnahmen der Vereinten Nationen. Doch jenseits der politischen Debatte stellt sich eine zentrale Frage: War dieser Angriff mit dem Völkerrecht vereinbar?

Das Gewaltverbot der UN-Charta

Das Völkerrecht kennt klare Regeln, wenn es um den Einsatz militärischer Gewalt geht. Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verbietet grundsätzlich jede Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen. Ausnahmen sind nur in zwei Fällen vorgesehen: im Rahmen eines UN-Mandats oder im Falle der Selbstverteidigung gemäß Artikel 51.

Ein UN-Mandat für den heutigen Angriff liegt nicht vor. Die USA haben eigenständig gehandelt, ohne Rücksprache mit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Damit bleibt als mögliche Rechtfertigung nur der Rückgriff auf das Selbstverteidigungsrecht.

Selbstverteidigung – aber gegen welchen Angriff?

Die USA berufen sich laut ersten Stellungnahmen auf das Recht zur Selbstverteidigung sowie auf die Unterstützung Israels, das sich durch das iranische Atomprogramm bedroht sieht. Doch zahlreiche Völkerrechtler widersprechen dieser Argumentation entschieden. Professor Jochen von Bernstorff von der Universität Tübingen bezeichnete den Angriff als „eindeutig rechtswidrig“. Weder die USA noch Israel seien aktuell Opfer eines bewaffneten Angriffs, was eine zentrale Voraussetzung für das Selbstverteidigungsrecht darverteidigungsrecht – also ein Angriff zur Abwehr einer hypothetischen zukünftigen Bedrohung – ist im Völkerrecht nicht vorgesehen. Die bloße Möglichkeit, dass der Iran in Zukunft Atomwaffen besitzen könnte, reicht nicht aus, um einen Militärschlag zu legitimieren.

Kollektive Selbstverteidigung? Eine wackelige Argumentation

Ein weiteres Argument der USA ist die kollektive Selbstverteidigung zugunsten Israels. Doch auch hier sehen Experten keine rechtliche Grundlage. Da Israel nicht unter einem aktuellen bewaffneten Angriff leidet, kann sich auch kein Partnerstaat auf das kollektive Selbstverteidigungsrecht berufen. Der Angriff der USA wird daher von vielen als völkerrechtswidrige Unterstützung eines ebenfalls fragwürdigen israelischen Vorgehens gewertet.

Politische Legitimität vs. rechtliche Legalität

Einige Stimmen – etwa der Politikwissenschaftler Carlo Masala – sprechen von einer „politischen Legitimität“ des Vorgehens, da der Iran seit Jahren mit der Vernichtung Israels droht. Doch das Völkerrecht unterscheidet klar zwischen moralischer Bewertung und rechtlicher Zulässigkeit. Und in letzterer Hinsicht scheint der Fall eindeutig: Ohne akute Bedrohung und ohne UN-Mandat fehlt dem Angriff die völkerrechtliche Grundlage.

Konsequenzen für die internationale Ordnung

Der heutige Angriff könnte weitreichende Folgen haben. Zum einen droht eine Eskalation im Nahen Osten, sollte der Iran militärisch reagieren. Zum anderen wird das Vertrauen in die internationale Rechtsordnung erschüttert. Wenn selbst führende Demokratien wie die USA das Gewaltverbot umgehen, droht eine Erosion der völkerrechtlichen Normen – mit potenziell globalen Auswirkungen.

Fazit

Der Angriff der USA auf iranische Atomanlagen stellt nach Einschätzung zahlreicher Völkerrechtler einen klaren Bruch des internationalen Rechts dar. Weder individuelle noch kollektive Selbstverteidigung greifen als Rechtfertigung. Ohne UN-Mandat bleibt der Einsatz militärischer Gewalt völkerrechtswidrig – unabhängig von politischen Motiven oder moralischen Erwägungen.


Warning: curl_exec() [function.curl-exec]: Sorry, socket access was denied. The contingent for this minute has been exceeded, in /users/agencyx/www/mhneo22/wp-includes/Requests/src/Transport/Curl.php on line 204

Warning: curl_exec() [function.curl-exec]: Sorry, socket access was denied. The contingent for this minute has been exceeded, in /users/agencyx/www/mhneo22/wp-includes/Requests/src/Transport/Curl.php on line 204

Warning: curl_exec() [function.curl-exec]: Sorry, socket access was denied. The contingent for this minute has been exceeded, in /users/agencyx/www/mhneo22/wp-includes/Requests/src/Transport/Curl.php on line 204

Warning: curl_exec() [function.curl-exec]: Sorry, socket access was denied. The contingent for this minute has been exceeded, in /users/agencyx/www/mhneo22/wp-includes/Requests/src/Transport/Curl.php on line 204
Vorheriger Beitrag

NATO einigt sich auf neues Verteidigungsausgabenziel

Nächster Beitrag

Hybride Kriegführung – Warum wir alle resilienter werden müssen

GeheNach oben