Einigung zum Schuldenpaket: Was man wissen muss!

14 März, 2025

Wer hätte das gedacht? Weißer Rauch über dem Bundestag! Es gibt eine Einigung zum Schuldenpaket von Schwarz-Rot. Friedrich Merz und die Grünen haben sich wieder einmal verhandelt. Doch wie genau sehen die Details aus? Was daran ist gut, was schlecht, und wer hat sich durchgesetzt? Lassen Sie uns das gemeinsam herausfinden.

Die Grundlagen des Schuldenpakets

Zunächst bleibt festzuhalten, dass die grundlegenden Eckpunkte des Pakets unverändert sind: 500 Milliarden Euro Sondervermögen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, 0,35% ihrer Wirtschaftskraft neu zu verschulden, ähnlich wie der Bund. Auch die Sicherheitsausgaben, die über 1% der Wirtschaftskraft liegen, bleiben von der Schuldenbremse ausgenommen. Hier gibt es keine Änderungen.

Zusätzlichkeit der Ausgaben

Ein zentraler Punkt der Einigung ist die sogenannte Zusätzlichkeit. Im Grundgesetz soll verankert werden, dass alle Ausgaben aus dem neu geschaffenen Sondervermögen tatsächlich zusätzliche Investitionen sein müssen. Ein Verschiebebahnhof für Steuersenkungen soll es nicht geben. Leider fehlt im Papier jedoch eine klare Definition, was genau als zusätzliche Investition gilt.

  • Vorläufig ist bekannt, dass Investitionen, die über 10% des Bundeshaushalts hinausgehen, als zusätzliche Investitionen gelten sollen.
  • Das bedeutet, dass bei einem Haushalt von ungefähr 490 Milliarden Euro alle Investitionen, die über 49 Milliarden Euro liegen, in das Sondervermögen verschoben werden können.

In der Realität sieht es jedoch so aus, dass die Investitionsquote im Haushalt bereits deutlich über 10% liegt. Laut den Grünen soll dies Teil der Verhandlungen gewesen sein. Es bleibt abzuwarten, ob dies vielleicht ein Hintertürchen darstellt, um mehr Geld ins Sondervermögen zu verschieben.

Klimaneutralität und Investitionen

Ein weiterer positiver Aspekt ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2045, das ebenfalls ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Obwohl dies erfreulich ist, ist es eher ein semantischer Punkt. Wenn ich die Wahl hätte zwischen 5 Milliarden mehr für Kommunen oder diesem Punkt im Grundgesetz, würde ich die 5 Milliarden bevorzugen. Diese hätten real mehr verändert.

Klimafonds und die 100 Milliarden

Das Paket sieht außerdem 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vor. Diese Mittel sind jedoch nicht zusätzlich, sondern stammen aus den 500 Milliarden des Sondervermögens. Das bedeutet, dass es 400 Milliarden für Infrastruktur und 100 Milliarden für den KTF gibt.

Eine große Hintertür wäre gewesen, dass die Abschaffung der EEG-Umlage aus dem KTF finanziert wird. Das wurde jedoch ausgeschlossen, da die Kosten aus dem Kernhaushalt gedeckt werden müssen. Das ist ein kleiner Sieg, aber immer noch gibt es Möglichkeiten, die Ausgaben zwischen dem Sondervermögen und dem KTF hin- und herzuschieben, was dem Geist der Einigung widerspricht.

Erweiterte Definition von Sicherheit

Die Definition von Sicherheit wird ebenfalls breiter gefasst. Es fallen nicht nur Ausgaben für die Bundeswehr unter die Schuldenbremse, sondern auch Ausgaben für Cyber-Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten wie der Ukraine.

Das ist ein erfreulicher Punkt, besonders im Hinblick auf den Bevölkerungsschutz. Das Deutsche Rote Kreuz hat immer wieder gefordert, dass 2 Milliarden Euro jährlich für den Bevölkerungsschutz bereitgestellt werden. Jetzt gibt es keine Ausrede mehr, dies nicht zu tun.

Einbeziehung der Länder in Investitionsstrategien

Ein weiterer positiver Aspekt ist die Einbeziehung der Länder in die Investitionsstrategien. Da diese Ebenen einen Großteil der Infrastrukturmaßnahmen umsetzen, ist eine angemessene finanzielle Ausstattung unerlässlich.

Kritische Punkte und Herausforderungen

Trotz der positiven Aspekte gibt es auch kritische Punkte. Die Laufzeit des Sondervermögens wurde von ursprünglich 10 auf 12 Jahre ausgeweitet. Das bedeutet, dass es nicht 50 Milliarden zusätzlich für Investitionen gibt, sondern nur 41,6 Milliarden. Für den KTF gibt es jährlich nur 8 Milliarden statt 10 Milliarden, was deutlich weniger ist.

Die Grünen haben einige ihrer Forderungen nicht durchsetzen können. Eine vollständige Reform der Schuldenbremse bleibt aus. Die Expertenkommission, die Schwarz-Rot vereinbart hat, könnte zwar gegründet werden, aber ob daraus eine vollständige Reform im progressiven Sinne entsteht, bleibt fraglich.

Die Grünen hatten auch gefordert, dass nicht 1% der Ausgaben für Sicherheit unter die Schuldenbremse fallen, sondern 1,5%. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt.

Forderungen der Länder und Kommunen

Die Ländervertreter hatten mehr Geld für Länder und Kommunen gefordert – 200 statt 100 Milliarden aus dem Sondervermögen. Das ist ein Missverhältnis, da die Länder und Kommunen 60% aller öffentlichen Investitionen tragen, aber nur 20% der Mittel erhalten. Diese Forderung wurde ebenfalls nicht erfüllt.

Marktreaktionen und Ausblick

Das Paket ist dennoch ein Fortschritt und besser als alles, was man von Schwarz-Rot oder dem gesamten Bundestag hätte erwarten können. Die Reaktionen der Märkte waren positiv; die Deutsche Börse stieg nach Bekanntwerden der Einigung, und auch der Euro legte zu.

Die Investitionen werden helfen, den Investitionsrückstand abzubauen, und die Länder sowie Kommunen können das dringend gebrauchen. Hätten sie mehr bekommen können? Ja, aber es ist mehr als in der Vergangenheit.

Vorheriger Beitrag

Russlands schwindende Einflussnahme auf dem Balkan

Nächster Beitrag

Agrar-Tech Startups: Lebensmittel aus dem Labor

GeheNach oben